AGB



Ferienwohnung Hof Maiweg


1.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Mieter bestellt und die Bereitstellung durch den Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung bedarf der Schriftform.

2.
Nach Abschluß des Vertrages ist der Vermieter dem Gast gegenüber zur Rückzahlung des Mietzinses verpflichtet, wenn die Wohnung für den vereinbarten Zeitraum nicht zur Verfügung steht.

3.
Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet, auch wenn die von ihm gemietete Wohnung nicht in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch bei teilweiser Nichtinanspruchnahme. Der zu zahlende Betrag beträgt bis zu zwei Wochen vor der Anreise 40%, danach 80% des vereinbarten Mietzinses. Der Vermieter verpflichtet sich die freigestellte Wohnung baldmöglichst zu vermieten. Der daraus erzielte Erlös ist mit der Schadenersatzsumme zu verrechnen. Für die hierdurch entstehenden Kosten ist durch den Mieter eine Stornierungspauschale in Höhe von 40 € zu entrichten.

4.
Die Mietzahlung erfolgt im Voraus. Hierbei sind 20% des Mietzinses bei Vertragsabschluss, der Restbetrag bis spätestens 2 Wochen vor Anreise zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor den Vertrag zu stornieren bzw. die Nutzung der Wohnung zu verwehren, wenn der Mietzins bis zum vereinbarten Tag der Anreise nicht eingegangen ist.

5.
Der Mietzins gilt nur für die im Mietvertrag genannte Personenzahl.

6.
Der An- und Abreisetag wird als ein Tag gerechnet.Am Anreisetag steht dem Mieter die Wohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10.30 Uhr geräumt sein.

7.
Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung sowie das Inventar mit gebührender Sorgfalt  zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden die durch ihn, seine Mitbewohner oder Besucher entstehen.

8.
Im Schadensfalle hat der Mieter den Vermieter über Art und Umfang bis zum Tag der Abreise zu informieren. Bei Schäden, welche die Sicherheit beeinträchtigen könnten und daher sofort behoben werden müssen oder aber Schäden, welche die Wohnqualität in einem mehr als zumutbaren Maß beeinträchtigen, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter ist nicht befugt, im Schadensfalle, eigenmächtig Reparaturen oder Nachbesserungen vorzunehmen.

9.
Der Betrag der Endreinigung ist mit dem Mietzins zu entrichten. Nicht enthalten sind die Kosten, die der Beseitigung grober Verunreinigungen dienen, die ein normale Maß übersteigen. Der Vermieter wird in diesem Fall die tatsächlichen Zusatzkosten vom Mieter nachfordern.

10.
Das Mietobjekt wird als Allergikerfreundliches Ferienhaus vermietet. Daher und aus Gründen der Sicherheit, ist der Genuss von Tabakwaren innerhalb des Hauses untersagt.

11.
Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Eine Ausnahme bedarf in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Der Gerichtsstand ist Waren.

Alt Schönau, September 2005